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Haltung von Haustieren in Mietwohnungen

Hunde- und Katzenfreunde aufgepasst.

Die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen wurde duch den Bundesgerichtshof erleichtert.

Hunde- und Katzenfreunde aufgepasst. Wenn ihr Vermieter ihnen bisher die Haltung von Hunden oder Katzen in einer Mietwohnung verweigert hat, so kann man nun nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs darauf verweisen, dass entsprechende Klauseln in den Mietverträgen ab sofort von Gesetzeswegen unwirksam sind. Mit seinen Urteil hat der Bundesgerichthof die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen erleichtet.

Und zwar wurde die Vertragsklausel in Mietverträgen, nach der jede Tierhaltung, insbesondere die von Hunden und Katzen, der Zustimmung des Vermieters bedarf, für unwirksam erklärt. Diese Vertragsklause, so die Karlsruher Richter, würden Mieter in unangemessener Weise benachteiligen. Wenn es im Mietvertrag demnach an einer entsprechenden Regelung fehlt, ist Tierhaltung grundsätzlich erlaubt.

Geklagt hatte ein Mieter, der zwei Katzen in seiner Mietwohnung halten wollte, ihm dies jedoch durch den Vermieter verweigert wurde. Eine Ausnahme von der Zustimmungserfordernis bestand nach der alten Regelung nur für Zierfische und Ziervögel, jedoch nicht für andere kleine Haustiere. Die Richter meinen jedoch, dass deren Haltung aber zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört. Die Wohnung würde durch die Haltung von Haustieren nicht beeinträchtigt, ansonsten kann der Vermieter auf Unterlassung klagen, zumal Hamster, Meerschweinchen und Schildkröten in geschlossenen Behältnissen gehalten werden.

Quelle: kerner.de